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   BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B   

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BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B (https://dejure.org/2019,51116)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B (https://dejure.org/2019,51116)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - B 10 EG 3/19 B (https://dejure.org/2019,51116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Übergehen eines Terminaufhebungsantrags - Auslegung einer Prozesserklärung eines Rechtsanwalts oder vergleichbar qualifizierten Bevollmächtigten - genaue Ausdrucksweise - ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B
    Bei Prozesserklärungen ist das Gewollte, also das verfolgte Ziel, im Wege der Auslegung festzustellen (BSG Urteil vom 14.6.2018 - B 9 SB 2/16 R - SozR 4-1500 § 92 Nr. 4 RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B
    Dabei sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind, zu berücksichtigen (vgl BSG Urteil vom 22.3.1988 - 8/5a RKn 11/87 - BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180 mwN) .
  • BSG, 05.06.2014 - B 10 ÜG 29/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B
    Bei der Auslegung von Anträgen, die ein Rechtsanwalt oder ein vergleichbar qualifizierter Prozessbevollmächtigter gestellt hat, ist dabei in der Regel davon auszugehen, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (vgl Senatsbeschluss vom 5.6.2014 - B 10 ÜG 29/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B
    Zwar kann ein Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG verletzen, wenn es einen ordnungsgemäßen Antrag, einen Verhandlungstermin aus wichtigem Grund aufzuheben, nicht bescheidet, sondern aufgrund mündlicher Verhandlung ohne den Beteiligten entscheidet, der die Terminsaufhebung beantragt hat (BSG Beschluss vom 12.9.2019 - B 9 V 53/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B - juris RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 R 38/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B
    Zwar kann ein Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG verletzen, wenn es einen ordnungsgemäßen Antrag, einen Verhandlungstermin aus wichtigem Grund aufzuheben, nicht bescheidet, sondern aufgrund mündlicher Verhandlung ohne den Beteiligten entscheidet, der die Terminsaufhebung beantragt hat (BSG Beschluss vom 12.9.2019 - B 9 V 53/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B - juris RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BSG, 12.09.2019 - B 9 V 53/18 B

    Rechtsstaatswidrige Entlassung aus dem Richterdienst der DDR

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B
    Zwar kann ein Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG verletzen, wenn es einen ordnungsgemäßen Antrag, einen Verhandlungstermin aus wichtigem Grund aufzuheben, nicht bescheidet, sondern aufgrund mündlicher Verhandlung ohne den Beteiligten entscheidet, der die Terminsaufhebung beantragt hat (BSG Beschluss vom 12.9.2019 - B 9 V 53/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B - juris RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B
    Zwar kann ein Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG verletzen, wenn es einen ordnungsgemäßen Antrag, einen Verhandlungstermin aus wichtigem Grund aufzuheben, nicht bescheidet, sondern aufgrund mündlicher Verhandlung ohne den Beteiligten entscheidet, der die Terminsaufhebung beantragt hat (BSG Beschluss vom 12.9.2019 - B 9 V 53/18 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 3.7.2013 - B 12 R 38/12 B - juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 6.10.2010 - B 12 KR 58/09 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.11.2012 - B 2 U 269/12 B - juris RdNr 10, jeweils mwN) .
  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision in einem Rechtsstreit um die

    Zudem ist namentlich der Auslegung von Prozesserklärungen von Rechtsanwälten oder vergleichbar qualifizierten Prozessbevollmächtigten in der Regel davon auszugehen, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (BSG vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - RdNr 9) .
  • BSG, 27.03.2020 - B 10 ÜG 4/19 R

    Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren;

    Für die Frage, ob eine Erklärung eine Verzögerungsrüge darstellt und welchen Inhalt sie hat, ist demnach nicht der innere Wille des erklärenden Beteiligten maßgebend, sondern der erklärte Wille, wie ihn das Ausgangsgericht bei objektiver Würdigung unter Berücksichtigung aller erkennbarer Umstände des Einzelfalls zu verstehen hatte (vgl Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 ÜG 4/16 R - SozR 4-1500 § 92 Nr. 5 RdNr 17 zur Auslegung eines Klageantrags einer Entschädigungsklage; BSG Urteil vom 14.6.2018 - B 9 SB 2/16 R - SozR 4-1500 § 92 Nr. 4 RdNr 12 zur Auslegung eines Klageantrags im Schwerbehindertenverfahren; BVerwG Urteil vom 27.4.1990 - 8 C 70/88 - juris RdNr 23 zur Auslegung eines mehrdeutigen Schriftsatzes als Klageschrift; Senatsbeschluss vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - juris RdNr 9 allgemein zur Auslegung von Prozesserklärungen) .
  • SG Berlin, 01.12.2020 - S 180 SF 206/19

    Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtsanwaltsvergütung; Untätigkeitsklage;

    Zudem ist namentlich der Auslegung von Prozesserklärungen von Rechtsanwälten oder vergleichbar qualifizierten Prozessbevollmächtigten in der Regel davon auszugehen, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (BSG vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - RdNr 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 2 SF 1542/23
    Für die Frage, ob eine Erklärung eine Verzögerungsrüge darstellt und welchen Inhalt sie hat, ist demnach nicht der innere Wille des erklärenden Beteiligten maßgebend, sondern der erklärte Wille, wie ihn das Ausgangsgericht bei objektiver Würdigung unter Berücksichtigung aller erkennbarer Umstände des Einzelfalls zu verstehen hatte (vgl. BSG Urteil vom 27. März 2020 -- B 10 ÜG 4/19 R - juris Rn. 33 mit Hinweis auf Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 ÜG 4/16 R - juris Rn. 17 zur Auslegung eines Klageantrags einer Entschädigungsklage; BSG Urteil vom 14. Juni 2018 - B 9 SB 2/16 R - juris Rn. 12 zur Auslegung eines Klageantrags im Schwerbehindertenverfahren; BVerwG Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70/88 - juris Rn. 23 zur Auslegung eines mehrdeutigen Schriftsatzes als Klageschrift; BSG Beschluss vom 12. Dezember 2019 - B 10 EG 3/19 B - juris Rn. 9 allgemein zur Auslegung von Prozesserklärungen).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 U 3962/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtlicher Vergleich - teilweiser Widerruf -

    Zudem ist bei der Auslegung von Prozesserklärungen von Rechtsanwälten oder vergleichbar qualifizierten Prozessbevollmächtigten wie z.B. auch von Behördenvertretern in der Regel davon auszugehen, dass diese das Gewollte richtig wiedergeben (s. BSG vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - RdNr 9; zum ganzen BSG, Urteil vom 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R -, in juris Rn. 23f.).
  • BSG, 30.03.2021 - B 10 ÜG 1/21 C

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge; Offensichtlicher Widerspruch einer

    Bei der Auslegung von Anträgen, die ein Rechtsanwalt oder ein vergleichbar qualifizierter Prozessbevollmächtigter gestellt hat, ist einerseits in der Regel davon auszugehen, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (vgl Senatsbeschluss vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 07.04.2022 - B 5 R 210/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Dabei verletzt ein Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 62 SGG, wenn es einen ordnungsgemäß gestellten Antrag auf Terminsverlegung nicht bescheidet, sondern aufgrund mündlicher Verhandlung ohne den Beteiligten entscheidet, der die Terminsaufhebung beantragt hat (vgl BSG Beschluss vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 14.09.2022 - B 8 SO 7/22 B

    Übernahme ungedeckter Heimkosten als Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ;

    Da bei der Auslegung von Prozesserklärungen von Rechtsanwälten oder vergleichbar qualifizierten Prozessbevollmächtigten in der Regel davon auszugehen ist, dass diese das Gewollte richtig wiedergeben (vgl BSG vom 17.9.2020 - B 4 AS 13/20 R - SozR 4-1500 § 88 Nr. 3 RdNr 23; BSG vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - RdNr 9) , hätte zur Darlegung einer hiervon abweichenden Würdigung entsprechender Vortrag im Hinblick auf die Hinweise der SG -Kammervorsitzenden zum Streitgegenstand und die hierauf erfolgte Antragstellung der Klägerseite erfolgen müssen (vgl zu § 123 SGG und zum Grundsatz "ne ultra petita" BSG vom 23.3.2021 - B 8 SO 14/19 R - SozR 4-3500 § 42a Nr. 1 RdNr 24; BSG vom 30.4.2020 - B 8 SO 1/19 R - SozR 4-3500 § 85 Nr. 2 RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 01.06.2021 - B 14 AS 405/20 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Schlüssige Bezeichnung eines

    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich jedoch schon nicht, aufgrund welcher Umstände das SG wegen der Ausführungen des rechtskundig vertretenen Klägers im erstinstanzlichen Verfahren Anlass zur vom Vortrag abweichenden Würdigung des Klagebegehrens hätte haben müssen (vgl zur Auslegung von Prozesserklärungen von Rechtsanwälten oder vergleichbar qualifizierten Prozessbevollmächtigten BSG vom 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - RdNr 9 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - L 8 BA 105/22

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung

    Bei einem von einem Rechtsanwalt oder einem anderen qualifizierten Prozessbevollmächtigten gestellten Antrag ist in der Regel anzunehmen, dass dieser das Gewollte richtig wiedergibt (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 12.12.2019 - B 10 EG 3/19 B - juris Rn. 9; Beschl. v. 5.6.2014 - B 10 ÜG 29/13 B - juris Rn. 12 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 25.10.2021 - L 8 BA 77/21 B ER - juris Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2021 - L 8 BA 77/21

    Unzulässigkeit des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen

  • LSG Hessen, 25.10.2023 - L 6 AS 139/23

    Sozialgerichtliches Verfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2022 - L 8 BA 19/22

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 17/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • SG Magdeburg, 07.01.2022 - S 34 AS 1113/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfeverfahren - Auslegung von

  • SG Darmstadt, 20.02.2023 - S 1 AS 393/19
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